Service für Ihre Atemluftflaschen
Nach §15 (7) der Betriebssicherheitsverordnung müssen Atemschutzgeräte alle 5 Jahre TÜV- geprüft werden und dürfen somit nicht eingesetzt werden, sollte diese Frist laut Prüfetikett überschritten sein.
Wir haben die Möglichkeit Ihre Atemluftflaschen (bis 10l oder CFK-Flaschen) zur
- TÜV-Prüfung
vorzulegen. Alles was Sie tun müssen, ist uns Ihre entleerten Atemluftflaschen frei Haus zukommen zu lassen und den Rückerhalt abzuwarten.
Der nächste Schritt ist die
- Befüllung von Atemluftflaschen (bis 4l oder bis 10l Inhalt)
Das neue Befüllen mit Atemluft nach DIN EN 12021 nach der TÜV-Prüfung oder das generelle Füllen sollte Ihre Flasche verwendet und leer geworden sein können wir selbstverständlich auch für Sie übernehmen.
Für den Transport der Atemluftflaschen gelten gefahrgut- und transportrechtlichen Regeln und Vorschriften.
Preise für die TÜV-Prüfung, das Befüllen und den Transport gefüllter Atemluftflaschen erhalten Sie selbstverständlich auf Anfrage.